Dazu gehört:
Gemische aus: Holz (nur aus dem Innenbereich), Folie, Kunststoffen, Tapeten, Metallen, Teppichresten, Rigips-, Fermacell- und Gipskartonplatten, Baukunststoffe, Plastikrohre, Kunststofffenster, Gummi, Papier, Pappe & Kartonagen und Fußbodenbeläge (z. B. Parkett, Linoleum, Laminat und Vinylboden). Für Fußbodenbeläge, die verklebt sind, ist eine Analyse eines akkreditierten Labors notwendig.
Baustellenabfall darf nicht mehr als 10 Vol. % mineralische Abfälle (Steine, Beton, Fliesen, etc.) enthalten.
Dazu gehört nicht:
Mineralfaserabfälle (Glaswolle), asbesthaltige Materialien, Krankenhausabfälle, Bauschutt, Dachpappe, behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Holzfenster, Autoteile, Reifen, Flüssigkeiten, Elektrogeräte, Fahrzeugwracks, Mofas & Motorräder, Öltanks, Batterien, Akkumulatoren, Speicheröfen, Heiz-/Waschkessel, wassergefährdende Stoffe, Dachbahnen, Teerprodukte, Straßenaufbruch, Hausmüll, Matratzen, menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung, Tierkadaver, Gifte, leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe (Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen), Abfälle aus Brandschäden und andere Sonderabfälle.