Container für Baustellenabfälle

Hinweis: Felder mit Pflichteingaben bzw. Pflichtauswahl,
Nach Bearbeitung Ihres Antrags, erhalten Sie eine telefonische Rückmeldung zur Terminabsprache und Aufstellung.
Bitte beachten Sie, dass wir den Container nur auf befestigten Untergrund aufstellen dürfen. Grünflächen sind nicht zulässig.
Containerinformationen
Hier soll der Baustellencontainer aufgestellt werden, falls abweichend von der Rechnungsanschrift:
Containergröße für Baustellenabfall:
Die Entsorgungsgebühr wird nach Tonnage (266,00 €/t gemäß Abfallgebührensatzung) berechnet.
Standzeit:
7 Kalendertage (kostenfrei). Containermiete ab dem 8. Kalendertag: 2,38 €/Tag brutto
Sonstige Bemerkungen:
bol.FileCount
bol.FileSizes
Rechnungsanschrift:
Information
Dazu gehört:
Gemische aus: Holz (nur aus dem Innenbereich), Folie, Kunststoffen, Tapeten, Metallen, Teppichresten, Rigips-, Fermacell- und Gipskartonplatten, Baukunststoffe, Plastikrohre, Kunststofffenster, Gummi, Papier, Pappe & Kartonagen und Fußbodenbeläge (z. B. Parkett, Linoleum, Laminat und Vinylboden). Für Fußbodenbeläge, die verklebt sind, ist eine Analyse eines akkreditierten Labors notwendig.


Baustellenabfall darf nicht mehr als 10 Vol. % mineralische Abfälle (Steine, Beton, Fliesen, etc.) enthalten.
Dazu gehört nicht:
Mineralfaserabfälle (Glaswolle), asbesthaltige Materialien, Krankenhausabfälle, Bauschutt, Dachpappe, behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Holzfenster, Autoteile, Reifen, Flüssigkeiten, Elektrogeräte, Fahrzeugwracks, Mofas & Motorräder, Öltanks, Batterien, Akkumulatoren, Speicheröfen, Heiz-/Waschkessel, wassergefährdende Stoffe, Dachbahnen, Teerprodukte, Straßenaufbruch, Hausmüll, Matratzen, menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung, Tierkadaver, Gifte, leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe (Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen), Abfälle aus Brandschäden und andere Sonderabfälle.