Aufgrabungsnummer der Leitungsaufgrabung (nur bei Einzelgenehmigung, Verlängerung oder Erweiterung)
Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der von Ihnen ausgewählten Transaktion einverstanden. Diese erfolgt streng vertraulich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Nähere Informationen hierzu enthält die
Datenschutzerklärung der Stadt Salzgitter.
Name des aufgrabenden Unternehmens
Auf der Baustelle vertreten durch:
Ver-/Entsorgungsunternehmen
eine Verlängerung & Erweiterung
Haus - Nr. oder Ecke, Einmündung etc.
Zeitpunkt der Baumaßnahme
Absperrung erfolgt nach Angaben der Jahresgenehmigung.
Folgende Regel-Pläne sind dort enthalten:
BI/1 - BI/3, BII/1 - BII/5,
BIV/1 & BIV/2, CII/1 - CII/5
Absperrung erfolgt durch einen beigefügten Verkehrszeichenplan oder einem Regelplan, der nicht links aufgeführt ist. In diesem Fall, ist eine gesonderte verkehrsbehördliche Anordnung bei der unteren Verkehrsbehörde einzuholen.
E-Mail:
verkehrsbehoerde@stadt.salzgitter.de
Alle Unterlagen, sind auf der Baustelle (in Kopie) vorzuhalten und auf Verlangen (Polizei, BG Bau Hannover, Streckenkontrollen der Stadt Salzgitter, etc.) vorzulegen!
Ein Bestätigungsschreiben dieser Anzeige geht ihnen per Mail, nach Bearbeitung zu.
Folgende Örtlichkeit
wird aufgegraben
Anzeige auf Ausführung oder zeitliche Verlängerung einer durch die Stadt Salzgitter genehmigten Leitungsaufgrabung (Konzessionsvertrag oder Einzelgenehmigung) und einer Absperrung
gemäß §45 Abs. 6 StVO in öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen der Stadt Salzgitter.