Aufgrabungsnummer der Leitungsaufgrabung (nur bei Einzelgenehmigung, Verlängerung oder Erweiterung)
Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der von Ihnen ausgewählten Transaktion einverstanden. Diese erfolgt streng vertraulich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung der Stadt Salzgitter.
Es wird angezeigt:
E-Mail-Adresse
Leitungsaufgrabung
eine Verlängerung
Erweiterung
oder
oder
Name des aufgrabenden Unternehmens
Bauleiter
Anschrift
Handy
Auf der Baustelle vertreten durch:
Ver-/Entsorgungsunternehmen
vertreten durch
Anschrift
Telefon / Handy
Gehweg/Radweg
Fahrbahn
Seitenstreifen
Parkplatz/Parkstreifen
Sonstiges
eine Verlängerung & Erweiterung
oder
E-Mail-Adresse
In
Stadtteil
Salzgitter-
Straße
Haus - Nr. oder Ecke, Einmündung etc.
Ort der Baumaßnahme
1.
2.
3.
Zeitpunkt der Baumaßnahme
Zweck der Maßnahme
Absperrung erfolgt nach Angaben der Jahresgenehmigung.

Folgende Regel-Pläne sind dort enthalten:

BI/1 - BI/3, BII/1 - BII/5,
BIV/1 & BIV/2, CII/1 - CII/5
oder
Absperrung erfolgt durch einen beigefügten Verkehrszeichenplan oder einem Regelplan, der nicht links aufgeführt ist. In diesem Fall, ist eine gesonderte verkehrsbehördliche Anordnung bei der unteren Verkehrsbehörde einzuholen.

E-Mail: verkehrsbehoerde@stadt.salzgitter.de
Bei Lagerung von Baumaterialien/Baustelleneinrichtung außerhalb der Baustelle, ist eine Sondernutzung unter sondernutzung@stadt.salzgitter.de zu beantragen!
Alle Unterlagen, sind  auf der Baustelle (in Kopie) vorzuhalten und auf Verlangen (Polizei, BG Bau Hannover, Streckenkontrollen der Stadt Salzgitter, etc.) vorzulegen!
Ein Bestätigungsschreiben dieser Anzeige geht ihnen per Mail, nach Bearbeitung zu.
Folgende Örtlichkeit
wird aufgegraben
vom
-bis
Verlängerung bis
Optionale Anlagen:
Anzeige auf Ausführung oder zeitliche Verlängerung einer durch die Stadt Salzgitter genehmigten Leitungsaufgrabung (Konzessionsvertrag oder Einzelgenehmigung) und einer Absperrung
gemäß §45 Abs. 6 StVO in öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen der Stadt Salzgitter.