Antrag auf Schulraumnutzung für schulfremde Zwecke
Wichtige Hinweise:

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Schulverwaltung der Stadt Salzgitter zu stellen.

Die Überlassung von Schulräumen erfolgt nach der Nutzungsordnung der Stadt Salzgitter für die Nutzung von Schulen durch Dritte.

Es gilt der Entgeltkatalog der Stadt Salzgitter zur Nutzungsordnung.
Antragsteller / Antragstellerin:

Details zum Antrag:
Angaben zum Zeitraum
Findet die Veranstaltung über mehrere Tage statt?
Handelt es sich um einen Regeltermin?
An welchen Tagen findet der Termin statt?
Wird Eintritt erhoben?
Gib es Pyrotechnik oder offenes Feuer?

Verantwortliche Person vor Ort

Weitere Anmerkungen:
Ich willige ein, dass die erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung meines Antrages auf Schülerbeförderung verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden Der Widerruf ist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachdienst Bildung, Thiestr. 26 a, 38226 Salzgitter oder per Email an die Adresse bildung@stadt.salzgitter.de zu richten. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
Nähere Informationen finden Sie unter https://service.salzgitter.de/web/guest/schulraumnutzung-dse.