Fachdienst BürgerService und Ordnung
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
gem. § 18 Nds. Straßengesetz
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, da er ansonsten nicht bearbeitet werden kann!
Daten der für die Nutzung verantwortlichen Person, falls abweichend.
Grund und Art der Sondernutzung:
(z. B. Lagerung von Baustoffen wegen Hausrenovierung; Abstellen von Containern wegen
Wohnungsauflösung; Aufstellen von Gerüsten oder Informationsständen wegen Werbeveranstaltung; Aufstellen oder Aufhängen von
Plakaten wegen Flohmarkt etc.)
Einsatz von Tonverstärker/n
(Stadtteil; Straße, Gehweg, Wendeplatte, Seitenraum, vor Haus Nr. etc..; bitte Lageskizze beifügen !)
(genaue Flächengröße = Grundfläche mit den Maßen für Länge und Breite angeben)
(genauen Zeitpunkt bzw. Zeitraum angeben)
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass jede beabsichtige Sondernutzungserlaubnis mindestens 10 Tage zuvor schriftlich bei der oben genannten Dienstelle beantragt werden muss. Der Antrag kann auch formlos mit den notwendigen Angaben (siehe oben) gestellt werden.
- Bitte reichen Sie immer einen Lageplan mit der gewünschten Fläche für die Sondernutzung ein (außer bei Plakaten)
- Bei Plakaten ist ein Muster (maximale Größe DIN A 4) des Plakates vorzulegen
- Unerlaubte Sondernutzungen sind nach § 61 Nds. Straßengesetz ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Für Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Ihly, Tel. 05341 - 839 3316
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Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller
Die nachstehenden Anlagen werden nicht mit ausgedruckt
Zone 1 Salzgitter Lebenstedt
sind folgende Straßen und Plätze zugeordnet:
· Chemnitzer Straße,
· Berliner Straße zwischen Marienbruchstraße und Konrad-Adenauer-Straße,
· Konrad-Adenauer-Straße zwischen Berliner Straße und Albert-Schweitzer-Straße,
· Albert-Schweitzer-Straße von Willy-Brandt-Straße bis Chemnitzer Straße,
· sowie die von diesem Ring eingeschlossenen Verkehrsflächen (z. B. Fischzug, In den Blumentriften u.s.w.)