Zutreffendes bitte ausfüllen
Wird der Antrag für eine juristische Person eingereicht, ist zusätzlich ein Nachweis über die Bevollmächtigung der antragstellenden Person erforderlich.
Stadt Salzgitter
Untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde
Antragsteller/in:
Antrag auf Durchführung einer Akteneinsicht außerhalb von laufenden
Verwaltungsverfahren
Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz
Joachim-Campe-Str. 6-8

38226 Salzgitter
Hiermit beantrage ich die Durchführung einer Akteneinsicht. Diesem Antrag ist ein aktueller Berechtigungsnachweis beizulegen. Dies kann z. B. ein aktueller Grundbuchauszug, ein Kaufvertrag, ein Erbschein oder ein aktueller Grundsteuerbescheid sein. Nicht ausreichend ist die Vorlage einer Eintragungsbekanntmachung des Grundbuchamtes, da sich hieraus zumeist nicht die Eigentümerstellung zu dem bestimmten Grundstück ergibt. Ist der Antragsteller Nichteigentümer, so ist zusätzlich die Vorlage einer von allen Eigentümern unterzeichnete Vollmacht erforderlich.
Name, Vorname / Firma
Anschrift
Telefon
Ansprechpartner/-innen:
Frau Gerner
Herr Hoffmann
allgemein
Tel.: 05341 / 839 - 4054
Tel.: 05341 / 839 - 3329
Tel.: 05341 / 839 - 3645
Fax: 05341 / 839 - 4963
E-Mail: bauordnung@stadt.salzgitter.de
E-Mail
Betroffenes Grundstück:
Straße, Hausnummer
Gemarkung
Flur
Flurstück
Begründung für die Stellung des Antrages
Nach der Baugebührenordnung (BauGO) in der Ausfertigung vom 13.01.1998 (Nds. GVBl. 1998, 3), der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) in der Ausfertigung vom 05.06.1997 (Nds. GVBl. 1997, 171; ber. 1998, 501) und dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.04.2007 (Nds. GVBl. 2007, 172), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben.

Tarifstelle Nr. 1.2.1 AllGO - Gewährung von Akteneinsicht:
Gebühr nach Zeitaufwand (je angefangene Viertelstunde 10,75 Euro, Mindestgebühr 14,00 Euro).

Tarifstelle Nr. 1.1.2.1 AllGO - Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Kopien durch Beschäftigte der Behörde:
Bis zum Format DIN A3 für die ersten 50 Seiten je 0,60 Euro, für jede weitere Seite 0,17 Euro.
Welche Unterlagen sollen eingesehen werden:
Form der Akteneinsicht
Hinweis:
Es entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.
Hinweis:
Es entstehen Gebühren nach Zeitaufwand und für die Herstellung der Kopien.
Hinweis:
Es entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.
Für den Fall, dass die gewünschten Ausfertigungen aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten nicht durch das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz erstellt werden können, bin ich damit einverstanden, dass diese von einem externen Dienstleister erstellt werden und übernehme die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Die Höhe der entstehenden Kosten hängt von der Anzahl und Größe der anzufertigenden Kopien/Scans ab (z. B. pro Stück Farbkopie DIN A4 0,50 Euro, pro Stück Farbkopie DIN A3 1,25 Euro, pro Stück Farbkopie DIN A0 18,50 Euro jeweils zzgl. MwSt.).
Je nach Umfang des Auftragsvolumens können hohe Kosten entstehen.
Hinweis:
Die durch diesen Antrag verursachten Kosten werden nicht vom Antragsteller/der Antragstellerin, sondern von mir übernommen:
Kostenträger/in (nur angeben, wenn Antragsteller/in und Kostenträger/in nicht identisch)
Unterschrift der Kostenträgerin / des Kostenträgers
Datum und Unterschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers
Name, Vorname / Firma
Anschrift
Telefon
Da unsere Aktenvorgänge zum größten Teil außerhalb des Rathausgebäudes archiviert sind und somit erst angefordert werden müssen, kann die Beschaffung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bestrebt, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald uns die Unterlagen vorliegen.
Hinweis: